Hausaufgabenkonzept der Pestalozzischule
1. Rechtliche Grundlage
In der AO-GS (Ausbildungsordnung Grundschule) ist der zeitliche Um-fang
von Hausaufgaben festgelegt:
1. und 2. Jahrgang: 30 Minuten
3. und 4. Jahrgang: 60 Minuten
Dieser Zeitrahmen sollte bei konzentrierter Arbeitsweise in der Regel nicht
überschritten werden.
2. Ziele der Hausaufgaben und deren Betreuung
Sinnvolle und klug eingesetzte Hausaufgaben haben den Vorteil, dass sie
die Lern- und Übungszeit verlängern und die Schülerinnen und Schüler auf
diese Weise zur Selbständigkeit anregen. Durch die Hausaufgaben lernen die
Kinder
• selbständig (möglichst ohne oder mit nur wenig Hilfe)
• zügig (möglichst ohne Ablenkung)
• genau (möglichst korrekt, sachlich richtig, sauber, übersichtlich)
• rücksichtsvoll (leise sein, abwarten können)
zu arbeiten.
Hausaufgaben fördern zudem auch das Selbstbewusstsein und die Konzentration.
3. Hausaufgabenbetreuung in der OGS und im Silentium
In der Hausaufgabenbetreuung der OGS haben die angemeldeten Kinder die
Möglichkeit, ihre Hausaufgaben zu festen Zeiten, in festen Räumen und mit
festen Betreuerinnen anzufertigen. Die Hausaufgaben können lediglich auf
Vollständigkeit überprüft werden. Nach Ablauf der vorgegebenen Zeit und
bei Nichtfertigstellung der Hausaufgaben unterzeichnet die anwesende Betreuerin
die schon erledigten Hausaufgaben mit dem Datum und einem Kürzel. Somit
wird klargestellt, welche Aufgaben in der OGS-Hausaufgabenbetreuung geschafft
wurden. Das Fehlverhalten eines Schülers oder einer Schülerin wird ebenso
unter den Aufgaben ver-merkt.
Das Silentium ist eine schulische Einrichtung, deren Aufgabe es ist,
besonders förderbedürftige Kinder zu unterstützen.
Ziel ist es,
• durch gezielte Lernhilfen Lernrückstände abzubauen,
• Methoden und Techniken zu vermitteln, die die Kinder befähigen, selbständig
und kooperativ zu lernen und
• die Kinder bei den Hausaufgaben so zu unterstützen, dass sie richtig angefertigt
werden.
Das Silentium findet in den Jahrgangsstufen statt. Die Klassenlehrerinnen
bestimmen in Absprache mit der Schulleitung, wer am Silentium teilnehmen
darf. Die Klassenlehrerin führt ein Gespräch mit den Eltern. Erfolgt die
elterliche Zusage, so wird ein Vertrag geschlossen. Alle Beteiligten – die
Schulleiterin, die Eltern und das Kind – unterzeichnen ihn. Die Teilnahme
ist kostenlos. Eine regelmäßige Teilnahme über ein Schuljahr ist Voraussetzung.
Bei dreimaligem, unentschuldigtem Fehlen oder dreimaligem Fehlverhalten
trotz wiederholten Ermahnungen wird das Kind vom Silentium ausgeschlossen
und ein anderes Kind hat die Möglichkeit zur Teilnahme.
Im Silentium werden die Hausaufgaben in Kleingruppen erledigt. Die Betreuerin
kontrolliert die Hausaufgaben auf Richtigkeit und gibt nötigenfalls auch
Erklärungen. Die Kinder erledigen, nach Beendigung der Hausaufgaben – soweit
die Zeit es zulässt – noch einige Übungen. Nach Ablauf der vorgegebenen
Zeit und bei Nichtfertigstellung der Hausaufgaben oder auch Nichtverstehen
trotz längerer Erklärungen, unterzeichnet die anwesende Betreuerin die schon
erledigten Hausaufgaben mit dem Datum, Kürzel und einer eventuellen Erklärung.
4. Aufgaben
Die Lehrerinnen …
• … erklären die Hausaufgaben.
• … stellen im Umfang angemessene Hausaufgaben.
• … geben Anleitung zu einer sorgfältigen und übersichtlichen Heftführung.
• … kontrollieren die Hausaufgaben.
Die Betreuerinnen …
• … sorgen für einen ruhigen Arbeitsplatz und eine positive Lernatmosphäre.
• … geben bei Bedarf zusätzliche Anfangshilfen.
• … achten auf eine sorgfältige und übersichtliche Heftführung.
• … vergewissern sich, ob alle Aufgaben erledigt wurden. In der Regel reicht
die mündliche Aussage der Kinder.
• … unterzeichnen bei unvollständigen Hausaufgaben mit Kürzel und Datum
und geben eventuell eine Erklärung unter die erstellten Aufgaben.
• … geben bei auffälligen Schwierigkeiten den Eltern und Leh-rerinnen Rückmeldung.
Die Kinder
• … kennzeichnen oder notieren die Hausaufgaben.
• … passen bei Erklärungen auf und fragen bei Problemen nach.
• … bemühen sich, zügig, konzentriert und selbständig zu arbeiten.
• … achten auf eine sorgfältige und übersichtliche Heftführung.
• … geben zuverlässig Auskunft, ob sie fertig sind oder nicht.
• … holen nicht erledigte und unvollständige Hausaufgaben nach und zeigen
sie unaufgefordert vor.
• … informieren die Eltern über eventuelle Änderungen im Schulalltag.
• … und geben die schriftlichen Informationen sofort an die Eltern weiter.
Die Eltern …
• … sorgen zu Hause für einen ruhigen Arbeitsplatz und eine positive Lernatmosphäre.
• … halten ihre Kinder zu einer sorgfältigen und übersichtlichen Heft-führung
an
• … vergewissern sich, dass alle Hausaufgaben erledigt wurden.
• … sorgen dafür, dass nachzuholende oder neu anzufertigende Auf-gaben erledigt
werden. Sie bestätigen dies durch ihre Unterschrift.
• … halten ihre Kinder an, den Tornister aufzuräumen (Vollständigkeit der
Arbeitsmaterialien, Kontrolle der Postmappe…).
• … unterstützen ihre Kinder bei einer ordentlichen Mappenführung (Mäppchen,
Hefte…).
• … beraten gravierende Probleme bei der Hausaufgabenbe-arbeitung mit den
Lehrerinnen.
• … halten ihre Kinder dazu an, die Arbeitszeit in der OGS an-gemessen zu
nutzen.
5. Ausnahmen
Die Kinder, die an einer nachmittäglichen Arbeitsgemeinschaft teilneh-men,
können die Hausaufgaben an diesem Nachmittag aus zeitlichen und planerischen
Gründen nicht in der OGS erledigen.
Bestimmte Hausaufgaben können aus organisatorischen Gründen nicht in
der OGS durchgeführt werden. Hierzu gehören z.B.
• mündliche Hausaufgaben
• das Üben des 1x1 und Kopfrechenaufgaben
• Leseübungen
• Informationen zu einem Thema sammeln
• Aufgaben im praktischen Bereich (Messen, Wiegen …)
• auswendig lernen von Texten, Liedern und Gedichten
6. Zusammenarbeit Grundschule – OGS – Eltern
Grundsätze zu den Hausaufgaben werden allgemein auf den Klassenpflegschaftssitzungen
besprochen. Individuelle Probleme besprechen die Eltern mit den Lehrerinnen
ihres Kindes.
Einmal monatlich treffen sich die Lehrerinnen der Jahrgangsstufe und
die Mitarbeiter der OGS, die in der Hausaufgabenbetreuung und im Silentium
arbeiten. Bei diesen Treffen findet ein Austausch über die Hausaufgaben
statt und es werden Absprachen über Regeln, Methoden, Umfang und Schwierigkeitsgrad
der Aufgaben besprochen. In dringenden Fällen tauschen sich die Beteiligten
umgehend aus.
Hausaufgabenbetreuung entbindet die Eltern nicht von der Ver-pflichtung,
für die Erfüllung der schulischen Pflichten zu sorgen. Daher verbleiben
die inhaltliche Überprüfung der Hausaufgaben und die Beratung mit der Lehrerin
bei Lernschwierigkeiten bei den Erziehungsberechtigten.
Damit die Inhalte dieses Hausaufgabenkonzeptes auch wirkungsvoll umgesetzt
werden können und Erfolg bringen, ist die Zusammenarbeit aller Beteiligten
zwingend notwendig!
Beschluss Schulkonferenz vom 28. 5.2008

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