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Soziales Lernen in der Pestalozzischule
1. Konflikte
Konflikte gehören zum Alltag. Sie werden oft als negativ, störend und
unerwünscht angesehen. „Konflikte machen Angst, Angst davor, sie nicht
bewältigen zu können, zu verlieren und seine Bedürfnisse zurückstellen
zu müssen.“ -1-
Konflikte gehören zum Alltag. Sie sind wichtig, denn sie weisen auf
Probleme hin, sie fördern Innovationen, lösen Veränderungen aus, regen
Interessen an, stimulieren die Kreativität, festigen Gruppen, führen zu
Selbsterkenntnissen und verlangen nach Lösungen. -2-
Konflikte gehören besonders zum Schulalltag. Die Schulgemeinschaft ist
eine Art Zwangsgemeinschaft. Niemand kann sich seine Klassenkameraden
oder seine Lehrerin aussuchen. Konflikte entstehen unter den
Schülerinnen und Schülern, wenn z.B. fremdes Eigentum nicht geachtet
wird, wenn Regeln und Abmachungen in Spielen nicht befolgt und
Niederlagen nicht verkraftet werden oder wenn ein Kind sich
ausgeschlossen fühlt. Konflikte entstehen auch, wenn Erwachsene (Eltern
oder/und Lehrerinnen) Erwartungen, Wünsche und Interessen haben, die
nicht denen der Kinder entsprechen. -3-
Konflikte selbst haben noch nichts Negatives. Negativ kann nur das
Konfliktverhalten der Beteiligten sein. Lernen Kinder jedoch, Konflikte
so anzugehen, dass für beide beteiligten Parteien akzeptable Lösungen
gefunden werden, so fördert dies Lern- und Gruppenprozesse und die
Persönlichkeitsentwicklung der Kinder. Die Reaktion eines Kindes auf
eine Konfliktsituation ist abhängig u.a. von seinem Alter und seinen
Lernprozessen. Es muss zunächst lernen, seine eigenen Gefühle
wahrzunehmen und sich in einem Konfliktverlauf immer wieder seinen
Gefühlen bewusst zu werden und diese zu beherrschen. Zudem ist es
wichtig, sich in den anderen hineinzuversetzen. -4-
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-1- Rosenbahn, Steffanie. Konflikte in der Grundschule – gemeinsam mit Kindern lösen. Marburg . S. 17
-2- Vgl. ebd. S. 18
-3- Vgl. ebd. S. 19ff
-4- Vgl. ebd. S. 16ff
2. Schulordnung
Konflikte lassen sich vermeiden, wenn sich alle Beteiligten an
verbindliche Regeln halten und sich angemessen verhalten. Die folgende
Schulordnung wurde gemeinsam von den Kindern und Lehrerinnen der
Pestalozzischule erstellt und durch die Eltern bestätigt. Auf die
Einhaltung der Schulordnung legen wir für ein friedvolles Miteinander
besonderen Wert.
Die Schulordnung wird in Form einer Vereinbarung von jedem Kind, seinen
Eltern und der Klassenlehrerin anerkannt und unterschrieben.
Schulordnung
| Ich fühle mich in der Schule wohl, wenn sich alle an folgende Regeln
halten: |
Zuverlässig und sorgfältig sein
Ich erscheine pünktlich zum Unterricht und zu vereinbarten Terminen.
Ich bleibe vor dem Unterricht und in den Pausen auf dem Schulhof.
Ich stelle mich mit den anderen Kindern geordnet auf.
Ich folge den Anweisungen aller Lehrpersonen.
Ich mache meine Hausaufgaben.
Ich bringe immer alle Schulsachen mit.
Ich gehe mit allen Schulsachen, die mir, den anderen Kindern oder der
Schule gehören, sorgfältig um.
Ich halte meinen Platz, meinen Klassenraum, das Schulhaus und den
Schulhof – einschließlich der Toiletten – sauber.
Verantwortung tragen
Ich gehe langsam und ruhig durch das Schulhaus.
Ich öffne und schließe Türen vorsichtig.
Ich lasse gefährliche und elektronische Gegenstände und Spielzeug zu
Hause.
Ich bringe niemanden in Gefahr.
Ich klettere und turne nur auf den Klettergerüsten.
Ich hole Hilfe für verletzte Kinder.
Gemeinsam arbeiten und spielen
Ich höre anderen zu und lasse sie ausreden.
Ich biete anderen Hilfe an und lasse mir auch helfen.
Ich arbeite und spiele in den Gruppen mit.
Ich lasse auch die Ideen der andern zu.
Ich lasse andere in Ruhe.
Ich benutze einen freundlichen Umgangston.
Streit vermeiden
Ich akzeptiere, dass jeder anders ist.
Ich versuche, bei Streit Frieden zu stiften.
Ich verwende freundliche Wörter, wenn ich mit anderen rede.
Ich verwende freundliche Wörter, wenn ich über andere rede.
Ich erkenne die Grenzen des anderen an („nein“ heißt „nein“).
3. Förderung des angemessenen und erwünschten Verhaltens
Kinder lernen durch Vorbilder. Alle an der Erziehung beteiligten
Erwachsenen haben für die Entwicklung und Förderung sozialer Kompetenzen
eine besondere Verantwortung: Eltern, Lehrerinnen, Erzieherinnen und
Mitarbeiterinnen im Offenen Ganztag. Erwachsene sollten immer
konsequent, verlässlich und in ihrem Verhalten berechenbar sein. Sie
nehmen die Kinder ernst, indem sie das Gespräch mit ihnen suchen, sich
Zeit für sie nehmen und deren Meinungen, Interessen und Gefühle
erfragen. Dabei lassen sie die Kinder ausreden, räumen ggf. eigene
Fehler ein. Durch Anerkennung und Lob werden angemessene oder positive
Verhaltensweisen der Schülerinnen und Schüler verstärkt.
Lehrerinnen und Betreuerinnen greifen in der Schule aktuelle
Konfliktsituationen auf und leiten die Schülerinnen und Schüler an,
Konflikte angemessen anzugehen und zu einer positiven Lösung – zur
Zufriedenheit beider Parteien – zu gelangen. In Kooperation mit dem
Offenen Ganztag ist die Initiierung eines Streitschlichterprogramms
geplant, bei dem Schülerinnen und Schüler ausgebildet werden, in
Konflikten vermittelnd einzugreifen.
Aber auch losgelöst von aktuellen Vorkommnissen werden
Unterrichtseinheiten zum Thema Konfliktbewältigung regelmäßig –
spätestens alle vier Wochen – und in einem der Fächer durchgeführt.
Regeln für die Gemeinschaft (Schulordnung und Klassenregeln) werden mit
den Kindern erarbeitet, eingeübt und überprüft.
Durch folgende Maßnahmen können die Regeln eingeübt werden: Aushang der
Regeln im Klassenzimmer, Herausheben einer Regel als Regel der Woche,
Wiederholung bei aktuellen Anlässen und Thematisierung bei Verstößen,
Kooperationstraining im Förderband.
Ein Unterricht, der losgelöst von Themen soziale Kompetenzen stärkt,
muss folgende Strukturen aufweisen:
Klare Vorgaben (z. B. Tagesplan, Wochenplan) und Rituale (z. B.
Morgengebet, Erzählkreis) geben den Kindern Sicherheit und helfen ihnen,
sich im Unterricht zu organisieren. Partner- und Gruppenarbeiten fördern
kooperatives Lernen und Teamfähigkeit. Durch Rollenspiele, Geschichten
und Meditationen lernen die Kinder, sich selbst zu erfahren und sich in
andere hineinzuversetzen. Der Einsatz von Stilleübungen und
Phantasiereisen leitet die Kinder zu konzentriertem Arbeiten an. Ziel
ist es, die Schülerinnen und Schüler zunehmend in die Planung von
Unterricht, Projekten und Ausflügen mit einzubeziehen. Hierdurch
erfahren die Kinder, dass sie ernst genommen werden und dass die
Lehrerinnen ihnen zutrauen, Verantwortung für ihr Lernen zu übernehmen.
In Lehrerkonferenzen tauschen sich die Lehrerinnen regelmäßig über
Unterrichtsinhalte und Methoden zu diesem Thema aus. Hierzu wird im
Kollegium eine Literatur- und Materialsammlung aufgebaut.
Mit folgenden Personen und Institutionen kooperieren wir im Hinblick auf
die Förderung eines angemessenen Verhaltens:
- OGS
- Kinder- und Jugendzentrum Grimlinghausen
- Kindertagesstätten
- Kirchengemeinde St. Cyriakus
- z. B. Vivo-Art (Projekt „Mit Eigensinn und Gemeinsinn“)
- Beratungsstellen (Balance..)
- Jugendamt
- Förderschulen für soziales und emotionales Lernen
4. Maßnahmen bei unerwünschtem und unangemessenem Verhalten
Die Förderung sozialer Kompetenzen in Unterricht und Schule stellt
bereits erzieherische Maßnahmen zur Hinführung angemessenen und
erwünschten Verhaltens dar. Sollten diese Erziehungsmaßnahmen dennoch
nicht ausreichen und erhebliche Verstöße gegen die Schulordnung
auftreten, können die im Folgenden beschriebenen Erziehungs- und
Ordnungsmaßnahmen getroffen werden.
Die Erforderlichkeit einer Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme bemisst sich
immer am konkreten Sachverhalt und sollte im Zusammenhang zu diesem
stehen. Dabei ist stets auf Angemessenheit zu achten. Alle erteilten
Maßnahmen werden von der Lehrerin kontrolliert.
Die zuerst greifenden erzieherischen Maßnahmen sollten kommunikative
Maßnahmen sein. Die Lehrerin führt zunächst – je nach Situation - das
persönliche Gespräch mit dem Kind, der Klasse und den Eltern. Je nach
Schweregrad des Verstoßes erfolgt eine schriftliche Mitteilung an die
Eltern und/oder ein Gespräch mit dem Kind, der Schulleiterin und der
Lehrerin.
Ist der Verstoß gravierender, erfolgen weitere Maßnahmen. Diese können
folgendermaßen aussehen: Die Lehrerin bzw. die Schulleiterin ordnet eine
pädagogische Maßnahme an, die sich – nach Möglichkeit – direkt auf den
Verstoß bezieht (z.B. Kehren des Schulhofes bzw Tische putzen bei
mutwilligen Verschmutzungen und Zerstörungen, für eine Zeit
Schiedsrichter beim Fußball sein, wenn es ständig zu Konflikten beim
Spielen kommt ...). Eine weitere Möglichkeit ist die Erstellung eines
Pausenprotokolls, eine kurze Auszeit in der Nachbarklasse oder die
Nacharbeit unter Aufsicht. Hierbei ist eine Wiedergutmachung in jedem
Fall erforderlich.
Um sich mit dem Fehlverhalten intensiv auseinandersetzen zu können, kann
es zusätzlich zur Bearbeitung eines Denkzettels kommen:
- Er wird nur bei gravierenden oder wiederholten Tätlichkeiten
eingesetzt.
- Es gibt zwei verschiedene Versionen: Klasse 1 / 2 und 3 / 4.
- Die ausgebende Lehrerin kontrolliert und bespricht den Denkzettel.
- Die Eltern bestätigen durch ihre Unterschrift, dass sie den Denkzettel
zur Kenntnis genommen haben und mit ihrem Kind besprochen haben.
- Der Denkzettel wird der Schulleiterin zur Kenntnis gegeben.
- Der Denkzettel wird in die persönlichen Akten des Kindes geführt.
- Nach dem dritten Denkzettel (Denkzettel bleiben die gesamte
Grundschulzeit. bestehen) erfolgt eine Teilkonferenz für
Ordnungsmaßnahmen.
Reichen die hier beschriebenen erzieherischen Maßnahmen nicht aus,
können zusätzlich weitere Maßnahmen unter Einbezug der Eltern
eingeleitet werden: Ist das Verhalten des Kindes im Unterricht für die
Klasse nicht mehr tragbar, muss das Kind sofort abgeholt werden. Eine
weitere Maßnahme ist die Beobachtung des Kindes durch einen
Erziehungsberechtigten im Unterricht.
In letzter Konsequenz kann eine Teilkonferenz für Ordnungsmaßnahmen
eingeleitet werden. Diese kann einen schriftlichen Verweis aussprechen,
eine Versetzung in die Parallelklasse oder einen Ausschluss vom
Unterricht bis zu zwei Wochen anordnen
Zeigt ein Kind ein Verhalten, das einen ordnungsgemäßen Unterricht nicht
mehr möglich macht, fremdes Eigentum in keiner Weise respektiert oder
gar seine Mitschüler oder Lehrerinnen in Gefahr bringt, muss überprüft
werden, ob dieses Kind noch in einer Regelschule unterrichtet werden
kann.

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