Vertretungskonzept der Pestalozzischule

- Organisation
- Grundsätze zur Erstellung eines Vertretungsplanes
- Kurzfristiger Unterrichtsausfall
- Langfristiger Unterrichtsausfall
1. Organisation

Notfallmappe: Im Lehrerzimmer liegt eine Notfallmappe, in der
sich die aktuellen Telefonlisten bzw. Telefonketten aller Klassen befinden.
Außerdem befinden sich hier noch Informationen über besondere Krankheiten
der Kinder, die Aufteilung im Krankheitsfall und der aktuelle Stundenplan
der Schule.
Klassenraum: Im Klassenraum befindet sich ein aktueller Stundenplan
der Schule (im Kalender) sowie ein Aufteilungsplan für die Kinder. Sollten
die Kinder spontan aufgeteilt werden müssen, kann die Lehrerin überprüfen,
welche Klassen noch Unterricht haben bzw. welche sich in der Turnhalle befinden,
so dass die Kinder evtl. auf andere Klassen als vorgesehen verteilt werden
müssen.
Partnerklassen: Jede Klasse hat eine Partner- bzw. Vertretungsklassenlehrerin.
Diese hat im Krankheitsfall die Betreuung der Klasse zu übernehmen. Das
bedeutet, sie teilt der Klasse den geänderten Stundenplan, Unterrichtsausfall
oder sonstige Informationen mit und nimmt gegebenenfalls die Aufteilung
der Klasse vor oder sie spricht diese Maßnahmen mit einer anderen Lehrerin
ab.
Arbeitsmaterialien: Im Klassenbuch liegt eine rote Mappe mit Kopiervorlagen
von Arbeitsblättern für die Kernfächer bereit, die im Falle einer Aufteilung
für die Kinder kopiert werden können. Außerdem enthält sie Informationen
über Klassenstärke und Kopiernummer. Die Klassenlehrerin und Fachlehrerinnen
achten auf die Aktualisierung der Kopiervorlagen. Diese Materialien dienen
dazu, im Falle einer Aufteilung oder bei Beaufsichtigung durch eine Praktikantin
bzw. geeignete Aufsichtspersonen von den Kindern ohne Hilfe bearbeitet zu
werden.
Im Falle einer längeren Erkrankung wird bei Vertretungsunterricht der
aktuelle Unterrichtsstoff in Absprache mit der Parallelklassenlehrerin geplant.
2. Grundsätze zur Erstellung eines Vertretungsplanes

Der Vertretungsplan wird in der Regel durch die Konrektorin erstellt.
Bei der Planung des Vertretungsunterrichts beachtet sie folgende Kriterien:
Unterrichtsausfall: Die Pestalozzischule ist bestrebt, den Unterrichtsausfall
möglichst klein zu halten. Es ist aber nicht immer möglich, alle ausfallenden
Stunden zu vertreten.
Die Kinder werden grundsätzlich nur dann vorzeitig nach Hause entlassen,
wenn die Eltern mindestens einen Tag zuvor von der Schule über den Unterrichtsausfall
angemessen informiert wurden. Im Einzelfall kann auch eine Telefonkette
in Gang gesetzt werden. Nach Hause entlassen werden dann nur die Schülerinnen
und Schüler, deren Eltern oder die von ihnen benannten Vertreter erreicht
wurden.
Das Aufteilen von Klassen macht nur für einen begrenzten Zeitraum
Sinn. U.U. werden andere Klassen aufgeteilt, damit die betroffene Klasse
auch Unterricht bei einem Lehrer erhält. Die ersten Schuljahre werden erst
ab dem zweiten Schulhalbjahr aufgeteilt. Zu beachten ist auch, dass jedes
Aufteilen von Klassen für die aufnehmende Klasse eine Unterrichtsbeeinträchtigung
darstellt.
Die Konrektorin führt eine Statistik über den Unterrichtsausfall
in den einzelnen Klassen. Der Unterrichtsaufall der einzelnen Klasse
soll in Relation zur Stundentafel der Klassenstufen auf das Schuljahr gesehen
gleich hoch sein.
Ausfall von Fördergruppen: Im Einzelfall muss jeweils abgewogen
werden, ob eine große Klasse auf weniger Klassen aufgeteilt wird oder die
Förderung einer kleinen Gruppe entfällt (LRS, Migrantenunterricht, Teamteaching
…).
Lehramtsanwärterinnen übernehmen im Einzelfall Vertretungsunterricht
– vorwiegend in den Ausbildungsklassen. Mit zunehmender Ausbildungsdauer
können sie auch mehr vertreten.
3. Kurzfristiger Unterrichtsausfall

Anordnung von Vertretungsunterricht (Mehrarbeit)
Aufteilung der Klasse: In allen Klassen und im Notfallordner liegen
Listen aus, nach denen die Kinder auf die anderen 2.-4. Klassen aufgeteilt
werden. Außerdem muss überprüft werden, ob die Aufteilung mit dem aktuellen
Schulstundenplan übereinstimmt. Die Kinder sind darüber informiert, dass
sie sich bei der Sekretärin oder in einer anderen Klasse melden müssen,
wenn sich die zu besuchende Klasse nicht im Klassenraum befindet. Auf den
Listen sollte zusätzlich vermerkt werden, welche Kinder nach dem Unterricht
in die OGS oder in den Hort gehen und ob und wann welche Kinder zum Instrumenten-Karussell
gehen.
Gemeinsames Unterrichten von zwei Klassen (z. B. in der Aula,
im Sportunterricht oder auf dem Schulhof)
4. Langfristiger Unterrichtsausfall

Anforderung einer Pool- oder Geld-statt-Stellen-Kraft durch den
Schulleitung
Evtl. Mehrarbeit durch Kolleginnen
Aufteilen der Kinder auf alle Klassen (Erklärung siehe oben)
Einsatz von Praktikantinnen bzw. geeigneten Aufsichtspersonen:
Sollten zum Zeitpunkt des Unterrichtsausfalls Praktikantinnen oder geeignete
Aufsichtspersonen zur Verfügung stehen, die sich bereit erklären, die Kinder
zu beaufsichtigen, können diese auch eingesetzt werden. In diesem Fall wird
den Kindern eine Aufgabe gegeben, die sie in Stillarbeit bearbeiten sollen.
Geänderter Stundenplan – gleichmäßige Verteilung der Fehlstunden:
Sollte keine Poolkraft oder Geld-statt-Stellen-Kraft zur Verfügung stehen,
muss eventuell der Stundenplan dahingehend geändert werden, dass die ausfallenden
Stunden auf alle Klassen gleich verteilt werden. Eventuell muss eine Lehrkraft
die Führung von zwei Klassen übernehmen und Förderstunden oder Stunden,
die nur in Kleingruppen stattfinden (AG`s etc.), eingespart werden.
Unterrichtsausfall: Ist eine sinnvolle Aufteilung oder Vertretung
durch eine andere Lehrkraft nicht möglich, muss Unterricht ausfallen. Dabei
ist darauf zu achten, dass der Unterrichtsausfall auf alle Klassen gleichmäßig
verteilt wird. Hierzu wird eine Statistik erstellt, in der die ausgefallenen
Stunden der einzelnen Klassen festgehalten wird.
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